Adresse
Buchscharn Str. 9
St. Heinrich
82541
Deutschland
JANUAR | |
17.01.2020 | Jahresmitgliederversammlung
Veranstaltungsort: tbd |
FEBRUAR | |
„noch Winterschlaf“ | |
MÄRZ | |
21.03.2020 | Ramadama, obligatorisch für alle Liegeplatzinhaber! Ausweichtermin eine Woche später (28.03.2020) |
APRIL | |
03.04.2020 | Clubabend * |
MAI | |
01.05.2020 | Clubabend * |
JUNI | |
05.06.2020 | Clubabend * |
JULI | |
03.07.2020 | Clubabend * |
25.07.2020 | Familientag |
AUGUST | |
07.08.2020 | Clubabend * |
29.08.2020 | St. Heinrich Cup & Roman-Strobl-Gedächtnispreis Wertungsregatta zur Starnberger See-Meisterschaft und Regatta für Katamarane; Siegerehrung am 30.08.2019 im Landgasthof Schöntag in St. Heinrich Beginn um 19:00 Uhr |
SEPTEMBER | |
04.09.2020 | Clubabend * |
OKTOBER | |
02.10.2020 | Clubabend * |
NOVEMBER | |
14.11.2020 | Ramadama, obligatorisch für alle Liegeplatzinhaber! Ausweichtermin eine Woche später (21.11.2020) |
DEZEMBER | |
04.12.2020 | Weihnachtsfeier * |
* Hinweis:
von April bis Oktober findet der Clubabend jeden ersten Freitag im Monat statt.
Beginn: 19:00 Uhr
Treffpunkt: Am Clubgelände oder bei schlechtem Wetter im Landgasthof Schöntag in St. Heinrich
Wir sind ein kleiner Verein, bei dem der Spaß und die Freude am Segeln im Vordergrund steht. Dennoch müssen sich alle aktiven Mitglieder auch durch ihre Mitarbeit in das Clubleben einbringen.
So findet 2 x im Jahr das Rama Dama unseres Clubgeländes statt, das für Liegeplatzinhaber obligatorisch ist. Außerdem brauchen wir auch immer wieder Helfer auf den Sicherungsbooten bei unseren Regatten oder den Veranstaltungen von benachbarten Segelvereinen.
Eine gute Möglichkeit uns zu treffen und kennenzulernen bietet sich bei den monatlichen Clubabenden, die von April bis Oktober am jeweils ersten Freitag des Monats im Gasthof Schöntag oder bei gutem Wetter auf unserem Clubgelände stattfinden.
Für eine Mitgliedschaft ist die Erteilung einer SEPA Einzugsermächtigung zwingend erforderlich!
Bankverbindung: IBAN: DE67 7035 1030 0032 0502 62 und BIC: BYLADEM1WHM
Neue Mitglieder werden grundsätzlich für 1 Jahr auf Probe aufgenommen. Über die Aufnahme neuer Mitglieder im Rahmen einer Probemitgliedschaft als auch über eine endgültige Mitgliedschaft nach Ablauf der Probephase entscheidet der Vorstand.
Wenn Sie Interesse haben, sich aktiv in den Club einzubringen, würden wir uns sehr über Ihre Kontaktaufnahme freuen! Die Kontaktdaten unseres Vorstandes finden Sie im Abschnitt Vorstand des YCStH e.V
Die Clubbeiträge und Liegeplatzgebühren sind vergleichsweise moderat, derzeit erheben wir folgende Beiträge:
Mitgliedsbeitrag Erwachsene | 70 € pro Jahr |
Mitgliedsbeitrag Jugendliche und Schüler, Auszubildende, Studenten |
10 € pro Jahr |
Hüttenbeitrag | 450 € einmalig bei Neuaufnahme |
Liegeplatz Jolle | 434 € pro Saison (01.04. bis 31.10.) |
Liegeplatz Katamaran | 493 € pro Saison (01.04. bis 31.10.) |
Winterlager für Jolle, Kat oder Trailer | 50 € pro Saison (01.11. bis 31.03.) |
Nichtteilnahme am Ramadama | 60 € je Ramadama |
Herausgeber dieser Website:
Yachtclub St. Heinrich e.V.
Beuerberger Str. 7
82541 St. Heinrich
Tel.: 08801/9061-0, Fax: 08801/9061-33
Sie erreichen den Yachtclub St. Heinrich e.V. natürlich auch per E-Mail:
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Yachtclub St. Heinrich e.V., webmaster@ycsth.de
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Wir nehmen die Belange des Datenschutzes ernst und möchten sicherstellen, dass Ihre Privatsphäre bei der Nutzung unserer Web-Seite und des Kontaktformulars geschützt wird.
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung oder wenn eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Wir werden nur solche personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen, die für die Durchführung und die Führung unseres Vereins erforderlich sind oder die Sie uns freiwillig zur Verfügung stellen.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines bestimmten oder bestimmbaren Nutzers enthalten. Dazu zählen beispielsweise der Name, die E-Mail-Adresse, die Wohnadresse, das Geschlecht, das Geburtsdatum, die Telefonnummer oder auch das Alter.
Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur zur Beantwortung Ihrer Fragen (E-Mail-Adresse, ggf. Ihre Telefonnummer).
Ihre personenbezogenen Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für die Belange unseres Vereins erforderlich ist. Mitunter kann eine darüber hinaus dauernde Datenspeicherung aufgrund gesetzlicher oder rechtlicher Pflichten erforderlich sein.
Wir verwenden keine „Cookies“ und nutzen keine Webanalysedienste.
Wir haben technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet, um Ihre Daten zu schützen, insbesondere gegen Verlust, Manipulation oder unberechtigten Zugriff. Wir passen unsere Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig der fortlaufenden technischen Entwicklung an.
Sie haben jederzeit das Recht, kostenfrei Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten zu verlangen. Ihre Auskunftswünsche zum Thema Datenschutz richten Sie bitte per Post an unsere Vereinsadresse oder per mail an vorsitzender(at)ycsth.de
Der Vorstand
§ 1.1 Der Verein führt den Namen „Yachtclub St. Heinrich e.V.“ und wird im nachfolgenden „Club“ genannt. Die Abkürzung lautet YCStH.
§ 1.2 Der Club hat seinen Sitz in Münsing (PLZ 82541) und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts München eingetragen.
§ 1.3 Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V. und erkennt dessen Satzung und Ordnungen an. Durch die Mitgliedschaft von Einzelpersonen im Verein wird auch die Zugehörigkeit der Einzelpersonen zum Bayerischen Landes-Sportverband vermittelt. Der Verein ist im „Bayerischen Seglerverband“ und im „Deutschen Seglerverband“.
§ 1.4 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2.1 Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Segelsports.
§ 2.2 Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO 1977)“.
§ 2.3 Der Club ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 2.4 Mittel des Clubs sowie etwaige Überschüsse werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Anteile am Überschuss und – in ihrer Eigenschaft als Mitglieder – auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Clubs. Der Club darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Clubvermögen.
§ 3.1 Die Verwirklichung des Vereinszwecks sieht der Club insbesondere in Pflege der geselligen Kontakte der in St. Heinrich aktiven Segler
§ 3.2 Gegenseitige kameradschaftliche Unterstützung in allen seglerischen Belangen
§ 3.3 Erfahrungsaustausch und aktive Schulung
§ 3.4 Teilnahme an Wettfahrten und Durchführung von Wettfahrten
§ 4.1 Mitglied des Clubs kann jede natürliche Person werden.
§ 4.2 Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter.
§ 4.3 Eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand ist unanfechtbar.
§ 4.4 Jedes neue Mitglied des Yachtclubs. St. Heinrich über 18 Jahre hat bei Aufnahme zur Finanzierung/Unterhalt der clubeigenen Hütte am Karniffelbach in St. Heinrich einen einmaligen Beitrag von 450,00 Euro zu leisten. Dieser Betrag ist nicht rückzahlbar. Kinder, Jugendliche und Auszubildende sind von diesem Beitrag ebenso befreit wie Familienangehörige von Mitgliedern des Clubs.
§ 5.1 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Streichung oder Tod.
§ 5.2 Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Schluss des Geschäftsjahres zulässig.
§ 5.3 Ein Mitglied kann aus dem Club ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Vor dem Antrag des Vorstandes an die Mitgliederversammlung ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Beschluss des Ausschlusses ist dem Betroffenen durch den Vorstand mittels eingeschriebenen Briefes bekannt zu geben.
§ 5.4 Eine Streichung der Mitgliedschaft ist zulässig, wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung im Rückstand ist. Die Streichung kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf die Streichung zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind.
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrages sowie dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
Organe des Clubs sind Vorstand und Mitgliederversammlung.